7. Januar 2010
Englische Forscher beenden Suche
Die sexuelle Revolution frisst ihre Kinder - enttäuscht verlassen wir den Scheideweg, krümmen nicht mehr den Zeigefinger bis zum Krampf und beenden das Zungenspiel. 60 Jahre lang haben wir Männer uns im Auftrag von Frauen auf die Suche gemacht - sie ist nun beendet. Beendet worden von Forschern aus Großbritannien, die 900 weibliche Zwillingspaare befragt haben. Die Antworten entpuppten sich als Irrtümer, sagen die Wissenschaftler.
Wie viele Fußballspiele haben wir Männer versäumt, weil wir endlich finden wollten, was bis dahin noch niemand entdeckt hatte. Wie oft haben wir uns bei Freunden erkundigt, ob sie bereits erfolgreich gewesen sind. Manche taten so, als ob. Sie haben uns belogen, in die Irre geleitet, Zweifel gesät an unserer Begabung als Liebhaber, die ihresgleichen suchen.
Die Nachricht scheint zu stimmen: Den G-Punkt gibt es nicht. Sonst hätten eineiige Zwillinge genaue Ortsangaben machen müssen. Bis zur Erfindung eines Navigators wäre es dann nicht mehr weit gewesen. Doch auch eineiige Zwillinge vermuteten den G-Punkt mal hier, dann wieder dort. Das Forschungsergebnis auf den Punkt gebracht: Wo wir Männer auch fummeln, wir fummeln vorbei.
Fummelt ihr nicht, behauptet zwar eine Kritikerin dieser Studie. Schließlich seien noch nicht alle Techniken erprobt worden, sagt sie. Nach all unseren Bemühungen sollen wir Männer immer noch nicht alles Fummelbare getan haben? Diese Kritikerin will uns doch nur in der Scheide herumführen, bis wir gar nicht mehr wissen wollen, ob unser Lieblingsverein gewonnen hat.
Mit uns nicht mehr! Suche ist eingestellt. Echte von unechten Freunden unterschieden. Begegnet uns noch einmal einer dieser G-Punkt-Angeber, wechseln wir die Straßenseite. Denen haben wir schon so viele schlaflose Nächte zu verdanken - es reicht! Wir glauben fortan nur noch den Forschern aus Großbritannien. Engländer verstehen zwar nichts von gutem Essen und wahrscheinlich auch nichts von gutem Sex. Aber eins muss man ihnen lassen: Die bemühen sich gar nicht erst. Ist manchmal besser so.
Donnerstag, 7. Januar 2010
Sonntag, 3. Januar 2010
Tjaden vs Hahne
3. Januar 2009
Wie hoch sind diese moralischen Rösser?
Klar ist: Einer Frau sollte man eher einen Kuss stehlen als die Handtasche. Die moralischen Rösser des Kolumnisten Peter Hahne sind jedoch scheinbar so hoch, dass auch diese Art von Diebstahl von ihm noch streng geahndet werden würde, es sei denn, er ereignet sich im Hafen der Ehe mit päpstlichem Segen. Und mit der Zustimmung von Ingrid Schmidt. Wer das ist? Kriegen wir später.
Erst einmal kriegen wir Peter Hahnes heutige Gedanken „Über den Diebstahl als Regelfall und den Anstand als Ausnahme“. Die drehen sich um ein Interview von „Deutschlands oberster Arbeitsrichterin“. Die heißt - siehe oben - Ingrid Schmidt und fragt sich - wie der Kolumnist der „Bild am Sonntag“: „Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen. Oder eine Klo-Rolle? Oder stapelweise Papier aus dem Büro?“ Das gehört sich doch nicht. Hat schon Peter Hahnes Großmutter gesagt. Und dieser Muster-Enkel hat sich immer daran gehalten?
Wer es glaubt, füttert nicht nur scheinbar hohe moralische Rösser, der wird auch Kolumnist der „Bild am Sonntag“? Oder „Deutschlands oberste Arbeitsrichterin“, die dieses Kompliment verdient: „Eine Richterin, die so klar denkt und redet wie Frau Schmidt, schafft beste Voraussetzungen dafür, dass das Volk die Urteile versteht, die in seinem Namen gefällt werden“?
Wie hoch die moralischen Rösser von Peter Hahne und Ingrid Schmidt tatsächlich sind, kann man vor jedem Arbeitsgericht in Deutschland erfahren. Fast jede Verhandlung endet mit der Bestätigung einer Kündigung. Als Trostpflaster gibt es eine Abfindung, die man als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter schon beim Gütetermin angeboten bekommt und spätestens bei der Hauptverhandlung akzeptieren muss. Niemand muss eine Klo-Rolle, einen Stapel Papier oder Maultaschen gestohlen haben, um festzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitsgerichten meistens nicht mehr sind als ohnmächtige Abnickerinnen und Abnicker richterlicher Entscheidungen.
Sogar Kündigungen, die mit den Gesetzen nicht in Einklang zu bringen sind, werden irgendwann wirksam gemacht. Beendet ein Chef ein Arbeitsverhältnis per SMS, bekommt sein Anwalt von einem Arbeitsrichter so lange Tipps, bis auch das durchgewinkt werden kann. Erfindet ein Chef Kündigungsgründe, werden diese Erfindungen als „Störung des Vertrauensverhältnisses“ gewertet. Schon ist der Job futsch. Kaum ein Arbeitsrichter gaukelt einem lügenden Boss vor, dass es in Deutschland Kündigungsschutz gibt. Denn: Beide wissen es anders.
Wenn sich Peter Hahne und Ingrid Schmidt schon entrüsten wollen, dann sollten sie sich darüber entrüsten. „Deutschlands oberste Arbeitsrichterin“ könnte sogar handeln. Aber dann müsste sie gegen einen Strom schwimmen, der immer reißender wird. Aber wer wechselt in einem reißenden Strom schon die Rösser? Und wer macht sich schon sonntags wirklich Gedanken? Peter Hahne nie.
Wie hoch sind diese moralischen Rösser?
Klar ist: Einer Frau sollte man eher einen Kuss stehlen als die Handtasche. Die moralischen Rösser des Kolumnisten Peter Hahne sind jedoch scheinbar so hoch, dass auch diese Art von Diebstahl von ihm noch streng geahndet werden würde, es sei denn, er ereignet sich im Hafen der Ehe mit päpstlichem Segen. Und mit der Zustimmung von Ingrid Schmidt. Wer das ist? Kriegen wir später.
Erst einmal kriegen wir Peter Hahnes heutige Gedanken „Über den Diebstahl als Regelfall und den Anstand als Ausnahme“. Die drehen sich um ein Interview von „Deutschlands oberster Arbeitsrichterin“. Die heißt - siehe oben - Ingrid Schmidt und fragt sich - wie der Kolumnist der „Bild am Sonntag“: „Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen. Oder eine Klo-Rolle? Oder stapelweise Papier aus dem Büro?“ Das gehört sich doch nicht. Hat schon Peter Hahnes Großmutter gesagt. Und dieser Muster-Enkel hat sich immer daran gehalten?
Wer es glaubt, füttert nicht nur scheinbar hohe moralische Rösser, der wird auch Kolumnist der „Bild am Sonntag“? Oder „Deutschlands oberste Arbeitsrichterin“, die dieses Kompliment verdient: „Eine Richterin, die so klar denkt und redet wie Frau Schmidt, schafft beste Voraussetzungen dafür, dass das Volk die Urteile versteht, die in seinem Namen gefällt werden“?
Wie hoch die moralischen Rösser von Peter Hahne und Ingrid Schmidt tatsächlich sind, kann man vor jedem Arbeitsgericht in Deutschland erfahren. Fast jede Verhandlung endet mit der Bestätigung einer Kündigung. Als Trostpflaster gibt es eine Abfindung, die man als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter schon beim Gütetermin angeboten bekommt und spätestens bei der Hauptverhandlung akzeptieren muss. Niemand muss eine Klo-Rolle, einen Stapel Papier oder Maultaschen gestohlen haben, um festzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitsgerichten meistens nicht mehr sind als ohnmächtige Abnickerinnen und Abnicker richterlicher Entscheidungen.
Sogar Kündigungen, die mit den Gesetzen nicht in Einklang zu bringen sind, werden irgendwann wirksam gemacht. Beendet ein Chef ein Arbeitsverhältnis per SMS, bekommt sein Anwalt von einem Arbeitsrichter so lange Tipps, bis auch das durchgewinkt werden kann. Erfindet ein Chef Kündigungsgründe, werden diese Erfindungen als „Störung des Vertrauensverhältnisses“ gewertet. Schon ist der Job futsch. Kaum ein Arbeitsrichter gaukelt einem lügenden Boss vor, dass es in Deutschland Kündigungsschutz gibt. Denn: Beide wissen es anders.
Wenn sich Peter Hahne und Ingrid Schmidt schon entrüsten wollen, dann sollten sie sich darüber entrüsten. „Deutschlands oberste Arbeitsrichterin“ könnte sogar handeln. Aber dann müsste sie gegen einen Strom schwimmen, der immer reißender wird. Aber wer wechselt in einem reißenden Strom schon die Rösser? Und wer macht sich schon sonntags wirklich Gedanken? Peter Hahne nie.
Freitag, 1. Januar 2010
Gedenkfeier für KZ-Opfer
1. Januar 2010
Aufregung um Zeugen Jehovas
Für die Zeugen Jehovas steckt der Teufel manchmal sogar im Detail, deswegen feiern sie wegen des heidnischen Ursprungs Ostern und Weihnachten nicht, auch Geburtstagsfeiern lehnen sie ab und verweisen dabei auf die Bibel, in der zwei Feste dieser Art erwähnt werden, doch auf beiden habe ein dunkler Schatten gelegen, nicht einmal zuprosten dürfen sich die Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft, Gedanken sollen sie sich ebenfalls machen, wenn sie von ihrem Chef Weihnachtsgeld bekommen, aber annehmen dürfen sie es, denn diese Zahlung erfolge unabhängig davon, ob man Weihnachten feiere oder nicht.
Wie sich jemand überhaupt in solch einem Dickicht von Bibelsprüchen und deren Auslegung zurechtfinden soll, ohne dabei stets in der Angst zu leben, irgend etwas übersehen zu haben, was den Gott der Zeugen Jehovas zornig macht, kann niemand beantworten - auch die Wachtturmgesellschaft nicht. Ambivalent ist das Verhältnis zum Staat. Zeugen Jehovas gehen nicht zur Wahl, lassen sich nicht wählen, akzeptieren jedoch die Entscheidungen der Regierung, halten jede Regierung für „Gottes Dienerin“, die man in seine Gebete einschließt - „und zwar zu dem Zweck, ´weiterhin ein stilles und ruhiges Leben führen (zu) können in völliger Gottergebenheit und Ernsthaftigkeit´“ (zitiert aus „Bewahrt euch in Gottes Liebe“, 2008, Seite 213).
Dieses Ziel hat diese Glaubensgemeinschaft auch verfolgt, als Hitler an die Macht kam. Die Faschisten sprachen dennoch ein Verbot aus, warfen Zeugen Jehovas in die Gefängnisse, ermordeten sie in Konzentrationslagern. Der Gott der Zeugen Jehovas sah zu, weil diese Regierung ebenfalls „Gottes Dienerin“ gewesen ist? Bei dieser Frage zuckt man zusammen. Doch für diese Glaubensgemeinschaft wäre die logische Antwort: ja. Sie wird aber nirgendwo gegeben. Auch nicht am 27. Januar 2010?
An diesem Tag veranstaltet der Landtag des Landes Baden-Württemberg in Freiburg eine Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus. Auch ein Vertreter der Zeugen Jehovas ist dazu eingeladen worden. Er nahm die Einladung an, wird ein Grußwort sprechen.
Das sorgt für Aufregung, denn in diesem Bundesland kämpfen die Zeugen Jehovas noch um ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke spricht deshalb von einer „unglücklichen“ Planung, Vertreter der CDU, der SPD und der Grünen wiegeln ab. Landtagspräsident Peter Straub (CDU) sagt: „Wir gedenken nicht der Religionsgemeinschaft, sondern der einzelnen verfolgten Menschen.“
Ehemalige und Kritiker der Zeugen Jehovas wollen sich trotzdem nicht beruhigen. Jemand plant eine Mahnwache, ein Enthüllungsjournalist versorgt die Grünen mit Informationsmaterial und weist darauf hin, dass diese Glaubensgemeinschaft sich bei Hitler angebiedert habe.
Das müssen sich aber auch andere vorwerfen lassen, die nach dem Zusammenbruch des Hitlerfaschismus in Sack und Asche gegangen sind wie die evangelische Kirche oder einfach wortlos weitermachten wie die Neuapostolische Kirche. Manchmal ist bei vielen der Glaube wohl nicht einmal stark genug für Widerstand gegen an die Macht gekommene Verbrecher.
Trotzdem sollen die Zeugen Jehovas nicht nur die von ihnen propagierte Sonderrolle spielen, sondern auch bei Gedenkfeiern eine bekommen? Zählt ein Ermordeter aus dieser Glaubensgemeinschaft weniger als jedes andere KZ-Opfer? Muss man wirklich auf vernageltes Sektendenken mit ebenfalls vernageltem Denken reagieren und das Leid dieser Menschen vergessen?
Der Vertreter der Zeugen Jehovas geht zu dieser Gedenkfeier. Er wird die Toten seiner Glaubensgemeinschaft ehren. Dabei stört man nicht.
Aufregung um Zeugen Jehovas
Für die Zeugen Jehovas steckt der Teufel manchmal sogar im Detail, deswegen feiern sie wegen des heidnischen Ursprungs Ostern und Weihnachten nicht, auch Geburtstagsfeiern lehnen sie ab und verweisen dabei auf die Bibel, in der zwei Feste dieser Art erwähnt werden, doch auf beiden habe ein dunkler Schatten gelegen, nicht einmal zuprosten dürfen sich die Mitglieder dieser Glaubensgemeinschaft, Gedanken sollen sie sich ebenfalls machen, wenn sie von ihrem Chef Weihnachtsgeld bekommen, aber annehmen dürfen sie es, denn diese Zahlung erfolge unabhängig davon, ob man Weihnachten feiere oder nicht.
Wie sich jemand überhaupt in solch einem Dickicht von Bibelsprüchen und deren Auslegung zurechtfinden soll, ohne dabei stets in der Angst zu leben, irgend etwas übersehen zu haben, was den Gott der Zeugen Jehovas zornig macht, kann niemand beantworten - auch die Wachtturmgesellschaft nicht. Ambivalent ist das Verhältnis zum Staat. Zeugen Jehovas gehen nicht zur Wahl, lassen sich nicht wählen, akzeptieren jedoch die Entscheidungen der Regierung, halten jede Regierung für „Gottes Dienerin“, die man in seine Gebete einschließt - „und zwar zu dem Zweck, ´weiterhin ein stilles und ruhiges Leben führen (zu) können in völliger Gottergebenheit und Ernsthaftigkeit´“ (zitiert aus „Bewahrt euch in Gottes Liebe“, 2008, Seite 213).
Dieses Ziel hat diese Glaubensgemeinschaft auch verfolgt, als Hitler an die Macht kam. Die Faschisten sprachen dennoch ein Verbot aus, warfen Zeugen Jehovas in die Gefängnisse, ermordeten sie in Konzentrationslagern. Der Gott der Zeugen Jehovas sah zu, weil diese Regierung ebenfalls „Gottes Dienerin“ gewesen ist? Bei dieser Frage zuckt man zusammen. Doch für diese Glaubensgemeinschaft wäre die logische Antwort: ja. Sie wird aber nirgendwo gegeben. Auch nicht am 27. Januar 2010?
An diesem Tag veranstaltet der Landtag des Landes Baden-Württemberg in Freiburg eine Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus. Auch ein Vertreter der Zeugen Jehovas ist dazu eingeladen worden. Er nahm die Einladung an, wird ein Grußwort sprechen.
Das sorgt für Aufregung, denn in diesem Bundesland kämpfen die Zeugen Jehovas noch um ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Der FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke spricht deshalb von einer „unglücklichen“ Planung, Vertreter der CDU, der SPD und der Grünen wiegeln ab. Landtagspräsident Peter Straub (CDU) sagt: „Wir gedenken nicht der Religionsgemeinschaft, sondern der einzelnen verfolgten Menschen.“
Ehemalige und Kritiker der Zeugen Jehovas wollen sich trotzdem nicht beruhigen. Jemand plant eine Mahnwache, ein Enthüllungsjournalist versorgt die Grünen mit Informationsmaterial und weist darauf hin, dass diese Glaubensgemeinschaft sich bei Hitler angebiedert habe.
Das müssen sich aber auch andere vorwerfen lassen, die nach dem Zusammenbruch des Hitlerfaschismus in Sack und Asche gegangen sind wie die evangelische Kirche oder einfach wortlos weitermachten wie die Neuapostolische Kirche. Manchmal ist bei vielen der Glaube wohl nicht einmal stark genug für Widerstand gegen an die Macht gekommene Verbrecher.
Trotzdem sollen die Zeugen Jehovas nicht nur die von ihnen propagierte Sonderrolle spielen, sondern auch bei Gedenkfeiern eine bekommen? Zählt ein Ermordeter aus dieser Glaubensgemeinschaft weniger als jedes andere KZ-Opfer? Muss man wirklich auf vernageltes Sektendenken mit ebenfalls vernageltem Denken reagieren und das Leid dieser Menschen vergessen?
Der Vertreter der Zeugen Jehovas geht zu dieser Gedenkfeier. Er wird die Toten seiner Glaubensgemeinschaft ehren. Dabei stört man nicht.
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