22. Dezember 2009
Unterlassungserklärung Nummer 2
Nach einer Klageandrohung vom 28. Mai 2009 und einer Unterlassungserklärung hat mich nun per mail-Anhang die zweite Unterlassungserklärung ereilt. Darin lässt Professor Dr. phil. Ruthard Stachowske als Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch über seinen Anwalt behaupten, er habe ein Verbot erwirkt. Das ist mir neu. Außerdem geht dieser Jurist davon aus, dass ich solche Schreiben schon gar nicht mehr lese. Ist etwas Wahres dran: Ich überfliege sie nur noch.
Eine Passage ist mir aber geradezu in mein Energiefeld gesprungen: Dort steht, ich sei ein selbst ernannter "Redakteur". Nun kann man nicht von jedem Anwalt und von jedem Philosophen erwarten, dass sie wissen, was ein Redakteur ist, aber ich probiere es trotzdem einmal - und zwar so einfach wie möglich.
Bei einem Fachzeitschriftenverlag in Isernhagen bei Hannover, bei einer Lokalzeitung und bei einer Hamburger Nachrichtenagentur habe ich vom 1. Oktober 1979 bis zum 31. Dezember 1980 ein Volontariat gemacht. In dieser Zeit besuchte ich auch ein sechswöchiges Seminar an der Hamburger Akademie für Publizistik mit namhaften Referenten.
Anschließend wurde ich von dem Fachzeitschriftenverlag als Redakteur übernommen, neun Monate später war ich Chefredakteur. Nebenbei arbeitete ich weiter für die Hamburger Nachrichtenagentur. 1984 und 1985 wechselte ich zu einer Lokalzeitung, war dort Lokalchef und stellvertretender Chef vom Dienst. Weitere Stationen: freier Mitarbeiter bei "Bild" Hannover und verantwortlicher Redakteur von Wochenzeitungen in Burgdorf bei Hannover und in Wilhelmshaven.
Ist das genug Redakteur - oder darf es noch ein bisschen mehr sein?
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