3. Februar 2011
Ein Honorarprofessor klappert Sparkassen ab
Irgendwo muss die Million von Heinz-Peter Tjaden versteckt sein. Oder warum klappert Ruthard Stachowske, Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule zu Dresden und seit 1993 Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, Sparkassen ab?
In aller Öffentlichkeit und gegenüber seinem Team behauptet Stachowske, er habe vor Gericht stets "eindeutig" gewonnen. Das gilt dann wohl auch für die Klage, über die am 10. Dezember 2010 vor dem Hamburger Landgericht verhandelt worden ist. Und müsste auch für den Beschluss gelten, der in anderer Klagesache dieses Honorarprofessors am 25. März 2011 verkündet wird. Wir werden ihm diese Behauptung gerichtlich untersagen lassen. Sie ist unwahr.
Da das Hamburger Landgericht am 10. Dezember 2010 keinesfalls eindeutig entschieden hat, haben mein und der gegnerische Anwalt Kostenfestsetzungsbeschlüsse (Kfb) beantragt. Stachowske hat seinen Kfb schon. Unverzüglich stand sein Anwalt bei der Sparkasse Wilhelmshaven auf der Matte und erließ ein vorläufiges Zahlungsverbot. Laut Urteil vom 10. Dezember 2010 haben ihm angeblich am 13. Januar 2011 1128,48 Euro zugestanden. Die Gerichtsvollzieherin, die mir dieses vorläufige Zahlungsverbot zustellte, berechnete 21,45 Euro.
Kaum waren meine Konten in Wilhelmshaven gesperrt, beantragte der Anwalt von Ruthard Stachowske auch bei der Stadtsparkasse Burgdorf ein vorläufiges Zahlungsverbot. Dort habe ich ein Konto gehabt, als ich noch in Burgdorf wohnte. Ende 2003 zog ich nach Wilhelmshaven um. Die Bankverbindung erlosch. Von der Stadtsparkasse Burgdorf gefordert worden sind am 19. Januar 2011 wiederum laut Urteil vom 10. Dezember 2010 1156,57 Euro. Die Gerichtsvollzieherin berechnete 17,40 Euro.
Ein Gläubiger ist zwar verpflichtet, den Schaden für den Schuldner gering zu halten, aber möglich wäre aber immer auch noch: Sobald Stachowske erfährt, dass ich auch schon in Mainz, Hamburg, Hannover, Luzern und Arad (Rumänien) gewohnt habe, bekommen auch die dortigen Sparkassen Post von seinem Anwalt.
Die Kosten für solche Vorstöße darf Ruthard Stachowske aber ganz allein tragen...
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