Mittwoch, 25. November 2009

Straftat in NordWestBahn?

25. November 2009
Teure Zugfahrt mit einem kleinen Hund

„Dafür werden sich heute noch die NordWestBahn und das Inkassobüro aus Osnabrück entschuldigen oder ich stelle Strafantrag wegen falscher Anschuldigung“, ist ein Wilhelmshavener wütend. Vorgeworfen wird dem 46-Jährigen eine „strafbare Handlung“. Zahlen soll er für eine nicht gelöste Hundefahrkarte 102,78 Euro. Für größere Vierbeiner kostet die Fahrt nach Oldenburg 5,15 Euro.


Herbert Schneider (Name geändert) ist vor fast drei Jahren auf den Hund gekommen. Vor der ersten Zugfahrt in den Süden von Niedersachsen löste er im Servicecenter eine Fahrkarte für sich, eine für den kleinen Terrier. Für die Hinfahrt. Nach ein paar schönen Tagen wollte der 46-Jährige die Fahrkarten für die Heimreise kaufen, im dortigen Servicecenter bekam er die Auskunft: „Für Ihren Hund müssen Sie nicht zahlen. Der passt in eine Reisetasche.“ Das war im März 2007.

Die NordWestBahn bringt Fahrgäste aus Wilhelmshaven nach Oldenburg, dort steigen sie in Züge der Bahn AG um. Gültig sind die Beförderungsbestimmungen der Deutschen Bahn. An die wendet sich Herbert Schneider nach seiner Rückkehr und bekommt die Fahrkosten für seinen Hund erstattet.

So machen die weiteren Zugfahrten Spaß, unzählige Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter finden den kleinen Terrier niedlich, niemand will eine Fahrkarte für ihn sehen. Eine Zugfahrt Anfang September nach Oldenburg wird zwar ein wenig getrübt, weil der 46-Jährige seinen Hund auf den Schoß nehmen soll, da er sonst zur Kasse gebeten werde, aber kostenlos ist die Reise für den kleinen Terrier immer noch.

Das ändert sich zwei Wochen später. Ein Zugbegleiter verlangt eine Fahrkarte für den Hund und staucht Herbert Schneider zusammen. Dann tippt er vor sich hin, ausgespuckt wird ein Beleg für ein erhöhtes Beförderungsentgelt, das für die Strecke zwischen Wilhelmshaven und Varel 46,90 Euro beträgt. Die restlichen Bahnkilometer sind für den kleinen Terrier kostenlos? fragt sich der 46-Jährige, steigt in Oldenburg um und fährt mit dem Zug durch mehrere Bundesländer. Die Zugbegleiter wechseln auf der Hinfahrt, auch bei der Rückreise ist das so. Wieder findet das Personal den Hund niedlich, kostenpflichtig wird er aber nicht. Auch nicht in der NordWestBahn zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven.

Das interessiert den Vertriebsleiter dieses Unternehmens aber nicht. Er schreibt am 10. November 2009: „Sie schreiben, dass Sie in der Vergangenheit keine Fahrkarte für Ihren Hund lösen mussten und bei Kontrollen nicht darauf hingewiesen wurden. Wir können uns nur zu der durch unseren Mitarbeiter erfolgten Kontrolle äußern, bei der berechtigt die fehlende Fahrkarte beanstandet wurde.“

Sofort hakt Herbert Schneider nach und will von der NordWestBahn wissen, ob sich der Zugbegleiter nicht mit dem Beförderungsentgelt für einen größeren Hund hätte begnügen können. 5,15 Euro hätte der 46-Jährige noch verschmerzt.

Die NordWestBahn jedoch antwortet nicht, sie schaltet am 24. November 2009 ein Inkassobüro aus Osnabrück ein. Die so genannte „Restforderung“ beträgt inzwischen 102,78 Euro, Begründung: „Wir sind von der NordWestBahn GmbH mit dem Forderungseinzug aus strafbarer Handlung beauftragt.“ Diese Formulierung stuft der 46-Jährige als Verleumdung ein, die Gesamtsumme setzt sich so zusammen: 46,90 Euro Beförderungsentgelt Strecke Wilhelmshaven-Varel, 0,08 Euro Verzugszinsen, sonstige Nebenforderungen der NordWestBahn 15,00 Euro, Kontoführungsgebühren 1,80 Euro, Kosten für Verzugsschaden 39,00 Euro.

Dazu Herbert Schneider: „Wie die Sache auch ausgeht, mit der NordWestBahn fahre ich nie wieder!“ Bis Oldenburg nimmt er seither sein Auto und steigt dort in den Zug. Denn: Auch Mitte Oktober hat er hin und zurück über 1000 Zugkilometer zurückgelegt. Kostenpflichtig für den Wilhelmshavener, kostenlos für den kleinen Terrier…

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