24. Oktober 2009
Geschäftsführer benennt Fotografin als Zeugin
In den Einrichtungen der Jugendhilfe Lüneburg dürfen alle tun, was sie wollen? Fürsorgepflicht kennt man dort nicht?
5. September 2009: Ehemalige der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch treffen sich in einem Lüneburger Café. Der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg als Trägerin der Einrichtung ist zu diesem Treffen eingeladen worden. Matthias Lange kommt nicht.
Eine Elfjährige geht mit meinem Hund nach draußen, wird fotografiert, aus dem zweiten Stock einer Außenstelle der Jugendhilfe Lüneburg und der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, auch ich werde fotografiert, dann weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Fotos macht die Mitarbeiterin Heidrun G.
Ich stelle Strafantrag gegen den Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg und gegen den Leiter der Einrichtung, Professor Dr. phil Ruthard Stachowske. Die Staatsanwältin kann nichts Strafbares erkennen, leitet meine Unterlagen aber an das Lüneburger Amtsgericht weiter. Dort reiche ich Zivilklage ein. Die Beklagten müssen auf diese Klage erwidern.
Das hat der Geschäftsführer der Jugendhilfe Lüneburg jetzt getan. Matthias Lange schreibt: „Mit Schreiben vom 1. 9. 2009 (das Schreiben stammt vom 1. 10. 2009, der Verf.) bitten Sie mich um eine schriftliche Stellungnahme zu dem Schreiben von Herrn Hans-Peter Tjaden (ich heiße weiterhin Heinz-Peter Tjaden, der Verf.) aus Wilhelmshaven. Zu den Vorhaltungen ist Folgendes zu sagen: In dem Schreiben von Herrn Tjaden wird mir vorgeworfen, dass ich die von Herrn Tjaden erwähnten Fotos in Auftrag gegeben habe. Einen solchen Auftrag hat es nicht gegeben.“ Als Zeugin benennt er die Mitarbeiterin Heidrun G., die diese Fotos gemacht hat. Keinesfalls bestreitet er, dass Fotos gemacht worden sind.
Eine Stellungnahme des zweiten Beklagten, Ruthard Stachowske, liegt mir noch nicht vor. Benennt der auch Heidrun G. als Zeugin? Das würde bedeuten; Diese Mitarbeiterin wird zur Beklagten. Die bisherigen Beklagten waschen ihre Hände in Foto-Unschuld…
Nun stelle man sich einmal vor: Ich arbeite bei einer Zeitung und verletze als Redakteur Persönlichkeitsrechte. Deshalb wird mein Verleger verklagt und der reagiert wie Matthias Lange, benennt mich als Zeugen und meint, er sei aus dem Schneider, weil er so tut, als wisse er nicht, was in seiner Redaktion geschieht. Damit käme er vor keinem Gericht in Deutschland durch - und ich würde nicht warten, bis ich entlassen werde. Ich würde selbst gehen!
http://familiensteller.blogspot.com/2009/09/therapeutische-gemeinschaft_09.html
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