6. Februar 2010
Hausierer kann man abwimmeln
Radio 21 ("Wir spielen, was wir wollen") hat eine Diskussion über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eingebloggt. 27 Kommentare gibt es bereits. Gut weg kommt die GEZ nicht. Jemand vergleicht sie sogar mit Hausierern, die man beim Schlafittchen packen muss und am besten der Polizei übergibt.
Danach ist auch jenem Hartz-IV-Empfänger zumute, der sich seit Jahren mit diesen Gebühreneintreibern herumschlägt. Von Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit ist dieser Mann seit dem 1. April 2005. Jeden Antrag hat er pünktlich abgeschickt, doch: Der für den Zeitraum 1. April 2007 bis 30. September 2007 ist bei der GEZ verschwunden.
Da niemand rückwirkend von den Gebühren befreit werden kann, entstand eine Forderung, auf die bei der GEZ trotz Protestschreiben keiner verzichten wollte. Schließlich schalteten die Kölner sogar ein Inkassobüro ein. Der Hartz-IV-Empfänger strich die Segel und vereinbarte eine Ratenzahlung. Ende 2008 bekam er die Mitteilung "Zahlungen einstellen - Forderung überzahlt".
Ruhe kehrte deswegen aber nicht ein. Die GEZ bestritt die Nachricht des Inkassobüros. Der geplagte Mann heftete dieses Schreiben ab. Bis ihn zwischen Weihnachten und Neujahr 2009 fast der Schlag traf. Sein Bankkonto war gesperrt worden.
Den Grund erfuhr er am ersten Arbeitstag des Jahres 2010. Die Vollstreckungsstelle seiner Heimatstadt war im Auftrag der GEZ aktiv geworden. Sogleich begab sich der Hartz-IV-Empfänger ins Rathaus und legte dort seinen jüngsten Alu-II-Bescheid vor. Die Mitarbeiterin der Vollstreckungsstelle versprach: "Ich schicke alles an die GEZ zurück. Über Ihr Bankkonto können Sie wieder verfügen." Dann gab sie ihm noch mit auf den Heimweg: "Machen Sie es wie ich. Wenn ich an die GEZ schreibe, dann immer per Einschreiben mit Rückschein. Dann können die nicht bestreiten, dass sie Ihren Brief bekommen haben. Anders geht es bei denen nicht."
Trotzdem geht bei GEZ offenbar immer noch etwas. Heute hat dieser Mann ein Schreiben vom nächsten Inkassobüro bekommen. Creditreform aus Mainz teilt mit: "Die Landesrundfunkanstalt hat unsere Organisation mit der Einziehung Ihres rechtskräftigen Gebührenbescheides beauftragt, um diese Forderung nun auch schnellstmöglich zu realisieren. Dies betrifft Ihre Gebühren für den Zeitraum vom 1. April 2007 bis 30. September 2007."
Ergo: Hausierer kann man abwimmeln, die GEZ nicht...
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